Tipps zur Gründung einer Mini GmbH
Spärlich werden Details zum Gründen einer Mini GmbH bekannt, wir
bereiten diese nach Kenntnis umgehend für Sie auf:
Niedrigere Verwaltungshürden bei der Gründung einer Mini GmbH
Durch den elektronischen Handelsregistereintrag, den Verzicht auf
notarielle Beglaubigung bei Verwendung der Standardsatzung und der
Musteranmeldung (Achtung: Gilt nicht beim Einbringen von Immobilien)
werden die Verwaltungshürden spürbar gesenkt.
Die sog. unkomplizierte Standardgründung wird insbesondere angewandt wenn:
- die Stammeinlagen in bar und nicht in
Sachwerten eingebracht werden
- nicht mehr als 3 Gesellschafter benannt werden
Der Handelsregistereintrag erfolgt auf die schlichte Erklärung eines GmbH-Gründers hin, dass alle Erlaubnisse beantragt worden sind.
Hier noch einige nützliche Fragen und Antworten rund um die Mini GmbH:
- Was ist das Gründungsset
Das Gründungsset war ursprünglich in den Gesetzentwürfen vorgesehen, nun
heißt es Musterprotokoll
- Muss das Musterprotokoll verwendet werden?
Nein, es ist nicht zwingend erforderlich. Aber ratsam.
- Muss der Inhaber auch zwingend Geschäftsführer sein?
Sie können im Musterprotokoll unterschiedliche Personen benennen, also
NEIN
- Ist die Einschaltung eines Notars erforderlich?
Ja, denn das Musterprotokoll ist "beurkundungspflichtig"
- Können die Kosten der Gründung steuerlich geltend machbar?
Ja, bis zu einem Gesamtbetrag von 300€, höchstens jedoch in Höhe des
Stammkapitals
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