Das ursprünglich vorgesehene Gründungsset
findet in der jetzigen Gesetzesfassung keine Anwendung mehr, vielmehr
wurde nun ein Musterprotokoll aufgenommen. Der bislang im
Gesetzesentwurf vorgesehene Gesellschaftsvertrag, der Beschluss über die
Geschäftsführerbestellung und die Gesellschafterliste werden nun in
diesem Musterprotokoll zusammengefasst. Dieses Musterprotokoll muss von
einem Notar beurkundet werden und findet Anwendung bei GmbHs und Mini
GmbHs, die über maximal 3 Gesellschafter und einem Geschäftsführer
bestellt werden.